AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DH Konzept GmbH
Stand 01.01.2013

§ 1 Allgemeines

  • Die nachstehenden Bedingungen sind für alle von uns ausgeführten Aufträge gültig, und zwar auch für die Aufträge, die wir im Laufe der Geschäftsbeziehung ohne besonderen Hinweis auf diese Bedingungen ausführen, wenn sie dem Käufer auch nur bei einem früheren Abschluss bekannt geworden sind.
  • Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie gesondert schriftlich anerkennen. Alle Nebenabreden, Änderungen des Angebotes, der Auftragsbestätigung sowie Abweichungen von diesen Bedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie zuvor schriftlich bestätigt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Einkaufsbedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  • Durch Entgegennahme unserer Lieferung erklärt der Käufer stillschweigend, dass ihm unsere Bedingungen bekannt sind und er mit ihnen einverstanden ist.
  • Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Wirkung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie durch diese Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Bonitätsauskunft

Bei Käufern, mit denen wir nicht in dauernder Geschäftsbeziehung stehen, ist die Vorlage einer uns genügenden Bonitätsauskunft durch den Käufer stets Bedingung für unsere Lieferungspflicht. Eine dauernde Geschäftsbeziehung ist anzunehmen, bei mehr als zwei Käufen innerhalb von sechs Monaten.

§ 3 Unterlagen und Zeichnungen

  • Zum Angebot gehörende Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, Layouts etc. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte an allen Angebotsunterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Dies gilt auch für Unterlagen, Zeichnungen, Modelle usw., die im Auftrag des Käufers von uns gefertigt werden und für die der Käufer nur anteilige Kosten übernimmt. Die anteilig berechneten Kosten erstatten wir nicht zurück.
  • Irrtümer in Angeboten, Katalogen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw., auch Kalkulations- und Schreibfehler, binden uns nicht.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung genannten Preise u. Lieferbedingungen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgewiesen.
  • Unsere Rechnungen sind fällig und zu zahlen innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum n rein netto. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie des kaufmännischen Fälligkeitszinses behalten wir uns vor.
  • Sollten unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wir sind ferner berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Käufers zu verlangen.
  • Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass wir unsere Forderungen gegen Forderungen die ihm aus Geschäften mit Gesellschaften, die mit uns verbunden sind, zustehen, aufrechnen können. Der Käufer ist auch damit einverstanden, dass Sicherungen, die uns oder einer mit uns verbundenen Gesellschaft gegeben wurden, jeweils für die Forderungen aller dieser Gesellschaften haften.
  • Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages steht dem Käufer nur im Falle der Lieferung einer mangelhaften Ware und in dem Umfang zu, in dem der Wert der Ware durch den Mangel gemindert ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an der verkauften Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten und verbunden Waren. Im Übrigen gilt für das Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Kaufsache auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag; wir sind vielmehr berechtigt die Kaufsache heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
  • Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware, ist der Käufer nicht berechtigt.

    Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung bzw. Bearbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient der Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Wir nehmen die Abtretung an.

    Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, ohne oder nach Verarbeitung bzw. Bearbeitung weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
  • Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit im Sinne des § 321 BGB vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  • Der Käufer ist verpflichtet, sich jeglicher Verfügungen über die abgetretene Forderung zu enthalten, die die Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer gefährden.
  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten 120 % der zu sichernden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  • Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte zu benachrichtigen, um uns die Wahrnehmung unserer Rechte zu ermöglichen.

§ 6 Lieferung

  • Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Lieferfrist und Liefertermin gelten mit der gleichzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn uns die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist oder die erforderlichen Versandinstruktionen oder die vereinbarte Abnahme nicht rechtzeitig erfolgen. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers- um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Kaufvertrag in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
  • Sollten wir in Verzug geraten, oder eine nach dem Kalender bestimmte Lieferzeit nicht einhalten, so hat der Käufer uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach deren Ablauf kann der Käufer vom Abschluss insoweit zurücktreten als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Teillieferungen kann der Käufer auch dann nicht zurückweisen.
  • Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Uns steht insoweit die Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags zu.
  • Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, beginnend ein Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unserem Lager mindestens 0,5 % des Bruttorechnungsbetrages, für jeden Monat zu berechnen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  • Während des Annahme- oder Schuldnerverzugs trägt der Käufer die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache.
  • Wir haften im Rahmen der Haftungsbestimmungen nach diesen Bedingungen für den Fall des Verzuges mit Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch mit 15% des Lieferwertes.
  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.

§ 7 Gefahrübergang

  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk“ vereinbart. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Auch wenn freie Lieferung vereinbart worden ist, trägt der Käufer die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Ware. In diesem Fall ist die Freimachung als eine von uns für den Käufer erbrachte Vorleistung zu betrachten.
  • Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  • Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragten Firmen können wir, sofern keine ausdrückliche Weisung des Käufers erfolgt ist, nach unserem Ermessen bestimmen. Eine Verpflichtung zur Beauftragung des günstigsten Anbieters und zur Versicherung der Lieferung besteht nicht. Für Beschädigungen, die nicht auf unzureichende Transportverpackung zurückzuführen sind, und Verluste während des Transports übernehmen wir keine Haftung.
  • Zum vereinbarten Terminversand fertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, anderenfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Versandverpackungen werden, soweit solche nach der Ware erforderlich scheinen, selbstkostend berechnet. Eine Rücknahme findet nur nach vorheriger Vereinbarung statt.

§ 8 Mängel

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln, einschließlich Falsch- und Minderlieferung, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

  • Die Mängelrechte des Käufers im kaufmännischen Verkehr setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Kommt der Käufer seiner Anzeigepflicht nicht innerhalb von zwei Wochen nach, erlöschen seine diesbezüglichen Mängelrechte. Dies gilt auch für offensichtliche Mängel.
  • Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ersetzen wir sie durch einwandfreie Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  • Wir sind berechtigt, die geschuldete Form der Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

§ 9 Höhere Gewalt

  • Als höhere Gewalt werden alle Ereignisse angesehen, die durch Menschenhand nicht abgewendet werden können.
  • Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere Mobilmachung, Kriegsentwicklung, währungspolitische Maßnahmen, Betriebsstörungen jeder Art, Streiks oder Aussperrungen sowie behördliche Maßnahmen, welche die Durchführung des Vertrages behindern. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Feuer, Überschwemmung, Behinderung der Verkehrswege jeglicher Art und zwar einerlei, ob sie bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, Ausfall der EDV, Rückrufaktionen.
  • Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit herauszuschieben oder vom Vertrage, soweit er nicht erfüllt ist, zurückzutreten.
  • Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, so kann der Käufer zurücktreten.

§ 10 Haftung

Wir haften beschränkt auf eigenes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten leitender Angestellter. Dies gilt jedoch nicht für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften ferner dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht leitender Angestellter, wobei unsere Haftung der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Als typischer vorhersehbarer Schaden gilt der Wert der zugrundeliegenden Bestellung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere in Bezug auf entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden; dies gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Verjährung

  • Die Verjährung von Ansprüchen des Käufers aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr nach Ablieferung. Dies gilt nicht für die Ansprüche aus § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB und bei Arglist unsererseits.
  • Die Verjährung für Schadensersatzansprüche, die nicht auf vorsätzlichem Handeln beruhen, beträgt ein Jahr.
  • Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  • Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten gilt für alle Beteiligten als Erfüllungsort der Sitz unserer Firma.
  • Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unserer Firma. Dieses gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Vorstehendes gilt auch gegenüber allen denjenigen, die uns gegenüber für die Verpflichtungen des Käufers haften.
  • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer sowie denjenigen, die für die Verpflichtung des Käufers haften, und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.